Allgemeine Geschäftsbedingungen für „Lochers Party-Service“
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Lochers Partyservice angebotenen Leistungen,
wie die Lieferung von Speisen und Getränken, Service- und Personaldienstleistungen, als auch
Dienstleistungen und Ware von Drittanbieten, die der Kunde zuvor ausdrücklich bei uns bestellt hat.
Der Kunde versichert mit seiner schriftlichen Bestellung, die AGB’s gelesen und akzeptiert zu haben. Bei
Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler
behalten wir uns vor.
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragserteilung und
unsererseits durch die Auftragsannahme und – bestätigung zustande.
Alle Preise enthalten die gesetzliche MWSt., sowohl im Internet als auch im Angebot. Bei Rechnungsstellung
wird die MwSt. getrennt ausgewiesen.
Die angeboten Preise beziehen sich auf eine Personenzahl ab 20. Darunter erlauben wir uns ein seperates
Angebot zu unterbreiten.
Die Lieferung erfolgt im Regelfall frei Haus. Für den Fall, dass Liefer- und Kilometerpauschalen erhoben
werden, werden die jeweiligen Kosten dem Kunden vor Vertragsabschluß mitgeteilt und schriftlich im
Angebot festgehalten. Die Auslieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung
der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift zum
vereinbarten Liefertermin. Bei jeder Lieferung kann es zu Zeitverschiebungen kommen, die wir selbst bei
größter Sorgfalt nicht beeinflussen können, da sie von außen verursacht werden, z.B. höhere Gewalt, Stau
usw. Wir haben die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen.
Alle gelieferten Gegenstände stellen wir Ihnen leihweise zur Verfügung. Für in Verlust geratene Leihwaren
haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen in Höhe des
Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Der Kunde ist verpflichtet,
die Leihwaren sorgfältig zu behandeln und gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Die Haftung des
Kunden beginnt bei Anlieferung und endet bei Rückgabe der Leihwaren. Die Rücknahme erfolgt zunächst
unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt
werden.
Der Auf- und Abbau des bestellten Buffets ist im Normalfall im Preis enthalten. Bei erschwerten oder
aufwändigen Auf- und Abbauarbeiten behalten wir uns vor, den jeweiligen Aufwand zu berechnen.
Die für ein Buffet benötigten Warmhaltegeräte werden mit einer oder zwei Heizung(en) (230V) betrieben. Die
Geräte werden durch uns sachgemäß aufgebaut und in Gang gesetzt. Für unsachgemäßen Gebrauch oder
Behandlung Ihrerseits während Ihrer Feier übernehmen wir für die dadurch entstehenden Schäden keinerlei
Haftung.
Insbesondere ist während Ihrer Feier darauf zu achten, dass Kinder von den heißen Geräten fernzuhalten
sind!!
Tritt der Kunde kurzfristig, spätestens jedoch ab dem 3. Tag vor Lieferung und Veranstaltungstermin von fest
gebuchten Veranstaltungen und Warenbestellungen zurück, ist der Partyservice berechtigt, mindestens 50 %
der Auftragssumme zu berechnen. Bei Rücktritt am Veranstaltungs- bzw. Liefertag berechnet der
Partyservice 100 % der Auftragssumme, da gemäß § 5f KSchG auch im Fernabsatz für Verbraucher kein
Rücktrittsrecht für Waren besteht, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
oder Rückgabe geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.
Rechnung ist gleich auch Lieferschein. Zahlungen haben, wenn nicht anders vereinbart, bei Lieferung ohne
jeden Abzug in bar gegen Quittung Nach persönlicher Vereinbarung akzeptieren wir auch die Bezahlung
durch Überweisung auf unser Konto innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung. Bei einem Auftragswert über
€ 500,00 fällt eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragsumme an, zu leisten bei Auftragsvergabe.
Gerichtsstand für beide Teile Breisach
Inhaberin: Karin Locher
Breisach, den 2.1.2012